Das Krankenhauszukunftsgesetz – Die große Chance für Krankenhäuser und ihre Patient*innen

07.05.2021

31.12.2021 – ein wichtiges Datum für viele Krankenhäuser in Deutschland

An diesem Tag endet die Möglichkeit der Beantragung der Fördermittel aus dem Krankenhausstrukturfonds. Eine wichtige Säule bei der Umsetzung der Vorgaben des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG)! Aber was steckt nun wirklich hinter dem Begriff „Krankenhauszukunftsgesetz“?

Im September 2020 hat der Bundestag beschlossen mit 3 Milliarden Euro die Digitalisierung und IT-Sicherheit in den Krankenhäusern und Kliniken zu fördern und schnell voranzutreiben.
Die Pandemie hat uns allen in den letzten Monaten die Schwachstellen unseres Gesundheitswesens unverblümt verdeutlicht und gleichzeitig aufgezeigt, wie wichtig gut ausgerüstete, hoch digitalisierte und funktionierende Krankenhäuser für eine optimale Patientenversorgung sind. In vielen Fällen entscheiden diese Faktoren über Menschenleben!

Das Krankenhauszukunftsgesetz beschreibt und regelt die Finanzierung von Investitionsmaßnahmen im Krankenhausbereich. Insbesondere werden Vorhaben „zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthalts von Patientinnen und Patienten“ gefördert (KHSFV §19 Absatz 1 Satz 1). Zu beachten ist, dass mindestens 15% der Projektsumme für Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit zu verwenden sind. Dazu muss dem Antrag ein entsprechender Nachweis beigefügt werden.
Konkret sagt der Gesetzgeber, dass „angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit sowie der weiteren Sicherheitsziele der informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse“ getroffen werden müssen. Das entspricht im Großen und Ganzen den Vorgaben eine Managementsystems. Da mit Einführung des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) die Einführung eines Managementsystems für Informationssicherheit (ISMS) für Krankenhäuser ohnehin verpflichtend ist, bietet es sich an, diese Maßnahme bereits als förderungsfähiges Vorhaben zu beantragen (näheres dazu finden Sie hier).

Wie kommen Krankenhäuser an die Förderung?

Insgesamt werden 70% der Vorhaben über den Krankenhausstrukturfonds gefördert. Die Bedarfsanmeldung richten die Krankenhäuser an die jeweils für sie zuständigen Länder. Diese wiederum entscheiden für welche Vorhaben beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein Antrag gestellt werden soll.

Vorsicht! Die Fördergelder können nicht wahllos für Investitionen eingesetzt werden. Zum einen gibt das KHZG genau vor, welche Vorhaben gefördert werden, zum anderen muss beim Abrufen der Fördermittel zwingend ein Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel eingereicht werden.
Aber wer darf nun diesen Nachweis erstellen?
Auch hier ist Sorgfalt geboten, denn dieser Nachweis muss von einem beauftragten und vor allem berechtigtem IT-Dienstleister erstellt werden. Das sind Dienstleister, die sich speziell zertifizieren haben lassen, um Krankenhäuser bei der Umsetzung der förderfähigen Vorhaben unterstützen bzw. beraten zu dürfen. Dafür müssen sie ein vom Bundesamt für Soziale Sicherung erteiltes Zertifikat zwingend nachweisen können!

Die Zeit drängt.

Die Höhe des Fördertopfs ist begrenzt und die Nachfrage sehr hoch. Einen Anspruch auf die Förderung gibt es nicht. Somit kommen nur die Krankenhäuser in den Genuss der Förderung, die frühzeitig einen Antrag gestellt haben.
Krankenhäuser sollten schnell auf die jetzige Situation reagieren und mit Hilfe der Förderungen aus dem Krankenhausstrukturfonds ihre IT- und Datensicherheit ausbauen.
Denn Vorhaben sind nur förderfähig, wenn Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit nach dem jeweiligen Stand der Technik durchgehend berücksichtigt werden

Wir als zertifiziertes Unternehmen unterstützen Sie gerne dabei!

 

Unser Zertifikat vom Bundesamt für Soziale Sicherung finden Sie hier.

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